AGB DER ACA MÜLLER ADAG PHARMA AG

  1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
    Diese AGBs tragen den Besonderheiten der Lieferbeziehungen im Pharmahandel zwischen Hersteller, Pharmagroßhandel und Apotheke Rechnung. Sie gelten für sämtliche, auch zukünftige, Geschäftsbeziehungen zwischen der ACA Müller ADAG Pharma AG und seinen Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ACA Müller ADAG Pharma AG davon Kenntnis hat und das Geschäft vorbehaltlos abwickelt. ACA Müller ADAG Pharma AG ist berechtigt, diese AGBs für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Aufträge, wenn der Kunde nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Änderung widerspricht. Individuelle Vereinbarungen gelten nur für den Einzelfall, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Bestellung und VertragsabschlussDie Angebote der ACA Müller ADAG Pharma AG sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag oder eine Bestellung bestätigen oder die bestellte Ware liefern und in Rechnung stellen. Wenn der Kunde Arzneimittel oder sonstige Waren, deren Abgabe oder Verwendung gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Beschränkungen unterworfen ist, bei uns bestellt, gilt die Bestellung zugleich als Bestätigung, dass er die zur weiteren Verwendung, Handel und Abgabe erforderlichen Erlaubnisse besitzt. Wir sind berechtigt, vor Lieferung einen Nachweis dieser Erlaubnisse zu fordern. Wir geraten bis zum Eingang des Nachweises nicht in Lieferverzug. Sollte der Kunde den Nachweis nicht unverzüglich erbringen, gerät er in Annahmeverzug.
  3. Zahlung
    Nach Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu zahlen, soweit nicht individuell oder aktionsbezogen eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Die Zahlung erfolgt mittels SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren, Abbuchungsauftrag oder per Überweisung auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten. Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Überschreitungen des Zahlungsziels lösen das Mahnverfahren aus.
  4. Eigentumsvorbehalt
    Die Waren bleiben im Eigentum der ACA Müller ADAG Pharma AG, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden, auch aus früheren oder späteren Geschäften, vollständig beglichen sind. Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Waren zu verfügen. Der Kunde hat seinerseits einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, wenn die Vorbehaltsware bei Weiterverkauf nicht sofort bezahlt wird. Er tritt darüber hinaus schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch für die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zur Höhe aller unserer Forderungen sicherungshalber an uns ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung und den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten offen zu legen und Zahlung oder Rückgabe an uns zu verlangen, sobald der Kunde mit der Begleichung seiner Rechnung in Verzug geraten ist. Der Kunde hat uns auf Verlangen unverzüglich die hierfür erforderlichen Informationen zu erteilen und zum Nachweis erforderliche Unterlagen zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten, die Rechte an der Ware geltend machen wollen, insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auf den Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung hinzuweisen, uns über diesen Sachverhalt sofort in Kenntnis zu setzen und uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Informationen zu erteilen und zum Nachweis erforderliche Unterlagen zu übergeben.
  5. Preise und Rabatte
    Es gelten die über die Lauertaxe veröffentlichten Netto- Preise am Tag der Lieferung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Soweit die Ware nicht in der Lauertaxe aufgeführt ist, gilt unsere Preisliste am Tag der Lieferung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Verpackungs- und Transportkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Rabatte oder individuelle Lieferkonditionen werden als Sondervereinbarung zwischen uns und unserem Kunden festgelegt. Die Gewährung von Staffelpreisen oder –Rabatten setzt den endgültigen Bezug der vereinbarten Staffelmenge in der vereinbarten Zeit für eigene Rechnung voraus.
  6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, soweit die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn sie ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  7. Gefahrenübergang, Versand und Verpackung
    Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Kunden (EXW Gottmadingen). Die Versandart und Verpackung wird von uns gewählt. Der Kunde hat Einrichtungen bereitzuhalten, die gewährleisten, dass ein Zugriff Unbefugter auf die ausgelieferte Ware ausgeschlossen ist.
  8. Retouren und Gutschriften
    Kunden haben unabhängig von ihren Gewährleistungsansprüchen und unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei ACA Müller ADAG Pharma AG gekaufte Ware zu retournieren. Die Rücksende- und Erstattungsbedingungen sind in den Retourenregelungen beschrieben, die auf der Webseite des Unternehmens eingesehen und von dort herunter geladen werden können.
  9. Gewährleistung
    Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er die ihm obliegenden Pflichten nach § 377 HGB erfüllt hat. Für Mängel leistet ACA Müller ADAG Pharma AG zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, die nach unserer Wahl aus Nachbesserung oder Nachlieferung besteht. Etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln werden entsprechend Nr. 10 dieser AGBs beschränkt. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.
  10. Haftung
    Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Unbeschadet bleibt die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und Arzneimittelgesetz.
  11. Lieferfristen und Nachfristen
    Wenn kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden besteht, beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der Pflicht. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, auch vor einem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Auch wenn wir eine Bestellung oder Lieferzeit bestätigen, steht diese Bestätigung unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Lieferstörungen, die wir nicht selbst verschuldet haben (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Transportbehinderungen, gesetzliche oder behördliche Beschränkungen) befreien uns für die Dauer und den Umfang der Störung von der Lieferpflicht. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Störung voraussichtlich länger als einen Monat anhält. Der Kunde ist nach Setzen und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, soweit er aufgrund der Verzögerung keine Vertragserfüllung mehr wünscht. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden das Setzen einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
  12. Datenschutz
    Wir verarbeiten und speichern die uns bekannten Daten des Kunden, soweit dies für die weitere Geschäftsbeziehung erforderlich und nützlich ist.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Gottmadingen.
  14. Wirksamkeit
    Soweit einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: Januar 2024